Die Confessio Augustana (CA),
auch Augsburger Bekenntnis (A.B.) oder Augsburger Konfession, ist
ein grundlegendes Bekenntnis der lutherischen
Reichsstände
zu ihrem Glauben. Sie wurde am 25. Juni 1530
auf dem Reichstag zu Augsburg Kaiser Karl V.
von den Reichsständen der lutherischen Reformation
dargelegt. Sie war Basistext der Religionsgespräche, Grundlage des Schmalkaldischen Bundes, Toleranzgrundlage des Augsburger Religionsfriedens
und gehört noch heute zu den verbindlichen Bekenntnisschriften
der lutherischen Kirchen, in der Fassung von 1540 (Variata) auch der
reformierten Kirchen. Luthers
95 Thesen
vom 31. Oktober 1517 setzten in Deutschland die reformatorische
Bewegung in Gang, die sich trotz des Wormser Ediktes
rasch ausbreitete. Während sich mehr und mehr Reichsstände
zu Luther bekannten, versuchte Kaiser Karl V., die Einheit von Kirche und
Reich zu retten.
Die Einladung zum Reichstag zu Augsburg war versöhnlich gehalten,
und die Lutheraner hatten die Hoffnung, eine gütliche Einigung zu erzielen. Auf
dem vorangegangenen Reichstag zu Speyer im Jahre 1529 war das Wormser Edikt
bestätigt worden, und so stand die Reformation auf rechtlich unsicherem Boden.
Aus diesem Grunde beauftragte Kurfürst Johann von Sachsen Philipp Melanchthon, eine Verteidigungsschrift
(griech. Apologie) der Reformation zu verfassen.
Nach Bekanntwerden der von Johannes Eck
verfassten „404 Artikel“ war Melanchthons kurzgefasste Apologie indes nicht
mehr ausreichend, und so begann Melanchthon unter Mitarbeit von Johannes Brenz,
seine Schrift umzuformulieren: Ergebnis war die „Confessio Augustana“. Nun
stand auch die Betonung der Übereinstimmung mit der katholischen Kirche in vielen Punkten im
Vordergrund.
Als Grundlage der „Confessio Augustana“
dienten die von Luther verfassten Schwabacher Artikel, ein Bekenntnis der
lutherischen Reformation gegen Ulrich Zwingli,
und die Torgauer Artikel. Die Schrift ist zeitgleich
sowohl auf Latein
als auch auf Deutsch verfasst worden, wobei es Unterschiede in den beiden
Fassungen gibt. Melanchthon arbeitete an der lateinischen Fassung stilistisch
bis zur letzten Minute und passte den 10. Artikel über das Abendmahl
in seinem Sinne an.
Die deutsche Version der „Confessio Augustana“
wurde am 25. Juni 1530 Kaiser Karl V. und den Kurfürsten des Reiches vom
sächsischen Kanzler und Rechtsgelehrten Christian Beyer
in der Kapitelstube des bischöflichen Palastes vorgetragen und dem Kaiser
anschließend durch Kanzler Gregor Brück
in der lateinischen Ausfertigung übergeben.
Unterzeichner der lateinischen Version waren
die Reichsstände:
- Johann, Herzog zu Sachsen, Kurfürst
- Georg, Markgraf zu Brandenburg-Ansbach
- Ernst, Herzog zu Lüneburg
- Philipp, Landgraf zu Hessen
- Hanns Friedrich, Herzog zu Sachsen
- Franz, Herzog von Braunschweig-Lüneburg
- Wolfgang, Fürst von Anhalt-Köthen
- die Bürgermeister und Räte zu Nürnberg
- die Bürgermeister und Räte zu Reutlingen
Im
Verlaufe des Reichstages traten noch die Reichsstädte Weißenburg, Heilbronn,
Kempten (Allgäu) und Windsheim
dem Bekenntnis bei.
Aufgrund
von Meinungsverschiedenheiten zum Abendmahl waren die vier oberdeutschen Städte
Straßburg,
Konstanz,
Memmingen
und Lindau, die zum Teil Zwinglis Lehre anhingen,
nicht an der „Confessio Augustana“ beteiligt: Sie schrieben ihr eigenes
Bekenntnis, die Confessio Tetrapolitana (das
„Vierstädtebekenntnis“), die jedoch nicht öffentlich verlesen wurde. Aus diesem
Grunde waren später lediglich die Anhänger der „Confessio Augustana“
reichsrechtlich geschützt und wurden durch die Bestimmungen des Augsburger Religionsfriedens 1555 als
gleichberechtigt neben den Katholiken geduldet.
Martin Luther,
der seit 1521 exkommuniziert und mit der Reichsacht
belegt war, hielt sich während des Reichstags in Coburg
auf, stand mit Melanchthon aber in ständigem Briefkontakt. Mit der auf
lateinisch und deutsch verfassten Schrift sollte eine Verständigung mit den
Katholiken erreicht werden. Die katholischen Theologen Eck und Faber schrieben
auf Karls Anweisungen die Confutatio, womit die „Confessio Augustana“ aus Sicht der
Katholiken und des Kaisers widerlegt war. Die „Apologie der Confessio Augustana“ wurde
nicht mehr angenommen, und Kaiser Karl V. bestätigte das Wormser Edikt in
seiner Wirksamkeit. Die lutherischen Reichsstände schlossen sich deshalb 1531
zum Schmalkaldischen Bund zusammen.
1540 edierte Melanchthon, der die „Confessio
Augustana“ zeitlebens auch als sein privates Werk betrachtete, an dem
Änderungen vorzunehmen er sich jederzeit berechtigt fühlte, eine deutlich
veränderte Fassung der „Confessio Augustana“: die „Confessio Augustana
Variata“. Schon in die Druckausgaben nach 1533 hatte er sukzessive
Erweiterungen eingefügt, so beispielsweise Textpassagen aus der „Apologie“ in
den Text der „Confessio“ übernommen. Nach der Neuausgabe seiner „Loci
theologici“ im Jahre 1535, der ersten evangelischen Dogmatik,
der Wittenberger Konkordie von 1536, der Gründung
des Schmalkaldischen Bundes und den Schmalkaldischen Artikeln 1537 sowie den
anstehenden Religionsgesprächen der Jahre 1540/41 ergaben sich zahlreiche
Gründe für die „Fortschreibung bzw. Anpassung der ‚Confessio Augustana‘ als
grundlegende Glaubensurkunde des Bundes“. Deswegen kann die „Confessio
Augustana Variata“ nicht nur als Privatarbeit Melanchthons, sondern zumindest
für die Zeit zwischen 1540 und 1561 als offizielle, amtlich verwendete
Neuausgabe im Auftrag des Bundes gelten. 1541 unterschrieb auch Calvin
diese Fassung der „Confessio Augustana“.
Zu Streitigkeiten innerhalb des lutherischen Lagers
kam es über die Veränderungen erst nach dem Tode Luthers (1546) im Zuge des
sich anbahnenden Konfliktes zwischen den verschiedenen Melanchthon-Schülern und
den Gnesio-Lutheranern. Auf dem Naumburger Fürstentag im
Jahre 1561 beschloss man deshalb, auf der unveränderten Fassung, der „Confessio
Augustana invariata“, zu bestehen. Diese wurde 1580 in das Konkordienbuch
aufgenommen und ist bis heute verbindliches Bekenntnis lutherischer Kirchen und
Gemeinden. Die „Confessio Augustana variata“ hingegen ist in einigen unierten Kirchen Bekenntnisgrundlage.
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