Der Schmalkaldische Bund (auch Schmalkaldische
Liga oder Liga von Schmalkalden genannt) war ein am 27. Februar 1531
in Schmalkalden
geschlossenes Verteidigungsbündnis protestantischer
Fürsten und Städte unter Führung von Kursachsen und Hessen gegen die Religionspolitik des Kaisers
Karl V.
Der Bund konnte in den Jahren nach seiner Gründung seine
Macht kontinuierlich ausbauen und erfolgreich weitere Mitglieder anziehen. Ab
1542 kam es jedoch vermehrt zu internen Unstimmigkeiten zwischen den
Mitgliedern, die den Schmalkaldischen Bund zunehmend lähmten. Karl V. konnte im
Schmalkaldischen Krieg 1546–47 den
entscheidenden militärischen Gegenschlag führen und den Bund zerschlagen.
Nach der Ablehnung der Confessio Augustana durch Kaiser Karl V. auf
dem Augsburger Reichstag von 1530 bestand für
die sich nicht dem Kaiser unterwerfenden evangelischen Reichsstände
die Gefahr der Reichsexekution wegen Landfriedensbruchs.
Bereits im September 1530 hatten sich Stimmen erhoben, die darauf hinwiesen,
wie wünschenswert ein Bündnis aller protestantischen Fürsten und Reichsstädte
sei.
Da ein solches Bündnis sich in jedem Fall auch gegen den
legitimen römischen Kaiser richtete, lebte nun erneut die
Diskussion über das Recht zu aktivem Widerstand gegen das Oberhaupt des Reiches
auf. Die Bedenken der Theologen und Juristen resultierten
aus der Auffassung, dass der Kaiser das Oberhaupt aller weltlichen Herrschaften
sei und diese ihm somit unbedingten Gehorsam schuldeten; denn wer sich ihm
widersetze, widersetze sich demnach auch Gottes Ordnung.
Aber die auf dem Reichstag entstandene politische
Situation drängte auf eine rasche Entscheidung, so dass Luther
und andere Bedenkenträger bei Verhandlungen in Torgau Ende
Oktober 1530 die Argumente der (vorrangig sächsischen) Juristen akzeptierten.
Demnach sei ein Recht zum bewaffneten Widerstand gegeben, falls der Kaiser einen
Verfassungsbruch begehe.
Der sächsische Kurfürst Johann lud für den 22. Dezember 1530
Vertreter protestantischer Städte und Territorien nach Schmalkalden
ein, um über die von Karl V. beabsichtigte Wahl seines Bruders Ferdinand zum römischen König und über die drohenden Kammergerichtsprozesse gegen die säkularisierenden Fürsten und Städte zu beraten. Aus
diesen Schmalkaldener Beratungen wurden bald Bündnisverhandlungen. Am 31.
Dezember sagten die Teilnehmer zu, sich gemeinschaftlich Beistand zu leisten,
wenn das Kammergericht gegen einen von ihnen einen Prozess anstrengen werde.
Offiziell wurde der Vertrag am 27. Februar 1531 von Landgraf Philipp I. von Hessen, Kurfürst Johann von Sachsen, Herzog Philipp von
Braunschweig-Grubenhagen, Herzog Ernst von Braunschweig-Lüneburg,
Fürst Wolfgang von Anhalt-Köthen, dem Grafen
von Erbach sowie drei nieder- und acht oberdeutschen Reichsstädten
unterzeichnet.
Der so entstandene Schmalkaldische Bund war ein defensiv
ausgerichtetes Militärbündnis mit Verpflichtung zu gegenseitiger
Hilfe im Falle eines katholischen Angriffs. Dieser Bündnisfall war im
Bundesvertrag aber recht unpräzise definiert (Angriffe in „sachen der
religion“). Die Bündnisverpflichtungen sollten zunächst für sechs Jahre gelten,
wurden aber bereits 1535 um weitere zwölf Jahre verlängert. Die Führung des
Bundes lag faktisch bei Hessen und Kursachsen, den beiden bedeutendsten
protestantischen Fürstentümern der Zeit.
Die in der Folgezeit stattfindende rasche Ausbreitung des
Schmalkaldischen Bundes hatte vor allem außenpolitische Gründe. Am 11. Oktober
1531 starb der schweizerische Reformator Ulrich
Zwingli im Zweiten Kappelerkrieg. Die bisher sich an
seiner Bewegung orientierenden oberdeutschen Reichsstädte
verloren so ihren religiösen und politischen Bezugspunkt. Wollten sie sich
weiter gegen den Kaiser behaupten, mussten sie früher oder später Anschluss an
den Bund suchen.
Des Weiteren konnten der Kaiser und sein königlicher
Statthalter Ferdinand weder politisch noch militärisch gegen den Bund vorgehen,
da sie die Unterstützung aller Reichsstände im Kampf
gegen die Türken benötigten. Diese finanzielle und militärische Hilfe wurde
durch den sogenannten Nürnberger Anstand vom 23. Juli 1532 erkauft.
Dieser gewährte den verschiedenen Konfessionen
zum ersten Mal eine (wenn auch befristete) gegenseitige Rechts- und
Friedensgarantie für den gegenwärtigen konfessionellen Besitzstand.
1533 gab sich der Bund die „Verfassung der eilenden Hilfe
und Gegenwehr“ und bestimmte den Kurfürsten von Sachsen, Johann Friedrich von Sachsen, und den
Landgrafen Philipp von Hessen zu seinen Bundeshauptleuten und Befehlshabern der
Bundestruppen.
Einen besonderen Machtzuwachs bedeutete im folgenden Jahr
die gewaltsame Wiedereinsetzung des Herzogs Ulrich von Württemberg in seine
Herrschaft. Er war 1519 wegen eines Überfalls auf die Reichsstadt
Reutlingen vertrieben worden, und das Herzogtum stand seitdem unter
habsburgischer Verwaltung. Nach dem mit hessischer Hilfe errungenen Sieg in der
Schlacht bei Lauffen und der Rückeroberung des
Herzogtums führte Ulrich umgehend die Reformation ein und trat dem Bündnis bei.
Seine Rückkehr stärkte die protestantische Position im Südwesten des Reiches
erheblich. Gleichzeitig erleichterte eine Annäherung zwischen lutherischen und
zwinglischen theologischen Positionen in der Abendmahlslehre
vielen reformierten Reichsstädten den Eintritt in den
Bund.
Mit der 1535 verabschiedeten „Verfassung zur Gegenwehr“
baute der Bund sein militärisches Potential beträchtlich aus. Aus dem Bündnis
der Worte sollte jetzt ein Bündnis der Taten werden, so der sächsische
Kurfürst. In den Jahren 1536 bis 1542 funktionierte der Schmalkaldische Bund sehr
effizient und befand sich auf dem Höhepunkt seiner Macht. Neben der
militärischen Verteidigung formulierte der Bund jetzt auch politische
Forderungen wie zum Beispiel die freie Konfessionswahl der Fürsten oder den
Aufbau eigener Landeskirchen.
Außerdem wurde der Bund zu einem wichtigen
Verhandlungspartner im Reich und auch auf europäischer Ebene. Papst und Kaiser
versuchten, in Religionsgesprächen die theologischen Gegensätze zwischen
Protestanten und Katholiken zu beseitigen, während andere europäische Mächte,
wie zum Beispiel Frankreich, versuchten, den Bund in eine antihabsburgische
Allianz einzubinden. Kaiser Karl V. war während dieser Jahre vorrangig in Kriege in Italien verstrickt.
Ab den 1540er Jahren wurde es immer schwieriger, die
inneren Differenzen des Bundes zu überbrücken. Vor allem stieß der Plan Johann
Friedrichs, dem Bund, der sich als reines Defensivbündnis gegründet hatte, eine
offensive antihabsburgische Ausrichtung zu geben, zunehmend auf Widerstand. Die
kleineren Mitglieder befürchteten, dass dies der Beginn einer dauerhaften
Spaltung des Reiches sein könnte.
Auch konnten die Gegensätze der lutherischen und der
reformierten Mitglieder – trotz aller theologischer Annäherungen – nie ganz
überwunden werden. Der Schmalkaldische Bund verstand sich primär als
lutherisches Bündnis, in dem die Reformierten mehr oder weniger geduldet
wurden.
Geschwächt wurde das Bündnis auch durch eine
skandalträchtige Doppelehe eines ihrer Bundeshauptleute – Philipp von Hessen.
Philipp musste, um der Strafe für Bigamie zu
entgehen, 1541 Kaiser Karl V. im Regensburger Vertrag versprechen, die
Aufnahme Frankreichs, Englands und Kleves
in den Schmalkaldischen Bund zu verhindern. Außerdem irritierte er mit seinem
Verhalten viele der sittenstrengeren Verbündeten.
Eine entscheidende Wende trat ein, als die beiden
Hauptleute im Sommer 1542 das militärische Potential des Bundes nutzten, um Herzog Heinrich II. von
Braunschweig-Wolfenbüttel aus seinem Land zu vertreiben. Der Herzog war ein
treuer Parteigänger des Kaisers und ein entschiedener Gegner der Reformation.
Er besaß eines der wenigen katholischen Gebiete in Norddeutschland und war ein
aktives Mitglied des 1538 gegründeten katholischen Fürstenbundes, der Liga. Herzog Heinrich II. drohte schon
längere Zeit, die beiden Bündnismitglieder Goslar und Braunschweig
zu erobern. Der Präventivschlag des Schmalkaldischen Bundes, der zur
Vertreibung des Herzogs führte, war aber von den Statuten des Bundes in keiner
Weise gedeckt. Viele Mitglieder sprachen deshalb von einem bundeswidrigen
Verhalten, da diese Aktion früher oder später eine Reaktion des Kaisers
provozieren musste. Ungeachtet dessen propagierten die Führer des
Schmalkaldischen Bundes mit ihren in Goslar geprägten Schmalkaldischen Bundestalern den Sieg
des Bundes über den Herzog von Braunschweig.
Auch andere Entscheidungen stießen innerhalb des Bundes
auf Widerstand. Zum Beispiel unterstützte der Bund den Versuch, Kurköln in
ein weltliches protestantisches Herzogtum zu verwandeln. Dies war eine direkte
Kampfansage an den Kaiser und an die katholischen Reichsstände, da ein
Übertritt Kölns zum Protestantismus das Mehrheitsverhältnis innerhalb des Kurfürstenrats
zu Ungunsten der Katholiken verschoben hätte. Vielen Mitgliedern war eine
solche Politik der offenen Konfrontation zu riskant.
Ab 1542 war der Schmalkaldische Bund deshalb
weitestgehend gelähmt und hörte, obwohl er vorerst weiter fortbestand, als funktionierender
Handlungsrahmen faktisch auf zu existieren.
Die Konstellation für eine endgültige Zerschlagung des
Schmalkaldischen Bunds war für den Kaiser 1546 günstig: Die Neutralität der
ausländischen Mächte schien gesichert. Besonders Frankreich
stellte seit dem Frieden von Crépy 1544 vorläufig keine Gefahr
dar. In langwierigen Verhandlungen einigten sich in der Folgezeit Kaiser und Papst Paul
III. darauf, dass Rom den Krieg gegen den Bund finanzieren würde.
Außerdem war es dem Kaiser gelungen, einen Keil in die
Linie der protestantischen Fürsten zu treiben. Herzog
Moritz von Sachsen, Oberhaupt der albertinischen
Linie der sächsischen Herzöge, lebte in ständiger Feindschaft mit seinem ernestinischen
Vetter – Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen. Im (am 14. Oktober 1546
abgeschlossenen) Prager Vertrag gelang
es Karl V., Moritz mit dem Versprechen der Übertragung der sächsischen Kurwürde
auf seine Seite zu ziehen. Auch einige weitere norddeutsche Herren konnte Karl
V. mit lukrativen Dienstverträgen für sich gewinnen.
Der formale Grund für die Eröffnung der Kriegshandlungen
war die Vollstreckung der Reichsacht an Kursachsen und Hessen. Diese war über die
beiden Bundeshauptleute verhängt worden, weil sie die (auch innerhalb des
Bundes umstrittene) Eroberung Braunschweig-Wolfenbüttels angeführt hatten.
Durch dieses legale Vorgehen hoffte der Kaiser, weitere protestantische Fürsten
und Städte zur Nichteinhaltung ihrer Bündnisverpflichtungen bewegen zu können.
Im Laufe des Jahres 1546 eroberten die kaiserlichen
Truppen im Bündnis mit Bayern relativ problemlos fast alle protestantischen Gebiete
in Süddeutschland. Herzog Moritz überfiel zur gleichen Zeit Kursachsen und
sorgte somit dafür, dass sich die sächsischen Truppen aus den Kampfhandlungen
im Süden zurückziehen mussten. Ein Jahr später wurden diese in der Schlacht bei Mühlberg endgültig vernichtend
geschlagen.
Um seine drohende Hinrichtung abzuwenden und um
wenigstens einige Gebiete in Thüringen
zu sichern, unterschrieb Johann Friedrich die Wittenberger Kapitulation. Diese übertrug
die sächsische Kurwürde an Moritz, die ihm am 4. Juni 1547 verliehen wurde.
Außerdem wurden große Teile der ernestinischen Erblande (Wittenberg, Torgau, Eilenburg
und Grimma) den
Albertinern übertragen.
Landgraf Philipp von Hessen ergab sich in Halle
freiwillig dem Kaiser und vollendete so den Sieg Karls V. Beide ehemaligen
Bundeshäupter wurden auf Jahre in den Niederlanden gefangen gehalten.
Der Bündnisvertrag war bereits Ende 1546 ausgelaufen.
Verhandlungen über eine Verlängerung scheiterten Anfang 1546 zunächst an der
Forderung der Mitglieder nach einer finanziellen Entlastung. Durch den Krieg
und die Gefangennahme seiner Hauptleute konnten diese Verhandlungen nicht
fortgeführt werden. Nach dem Sieg des Kaisers wurden die Verhandlungen
endgültig abgebrochen und der Schmalkaldische Bund aufgelöst.
Der Schmalkaldische Bund wurde 1531 als ein loses
Beistandsbündnis protestantischer Fürsten gegründet. In den Gründungsurkunden
verpflichteten sich die Bündnispartner zur gegenseitigen Unterstützung, falls
sie wegen ihrer Religion angegriffen würden.
Ab 1535 wandelte sich der Charakter des Bündnisses. Man
beschloss, im Falle eines Angriffs ein Heer von 10.000 Soldaten und 2000
Reitern aufzustellen und diese mit 70.000 Gulden monatlich zu versorgen. Als
Hauptleute des Bundes und Befehlshaber der Truppen wurden Landgraf Philipp I.
von Hessen und Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen ernannt, welche sich im
halbjährlichen Turnus ablösten. Diese geteilte Führung verhinderte lange Zeit
eine Instrumentalisierung des Bündnisses für rein hessische oder rein
kursächsische Belange. Die führenden Bündnismitglieder ernannten Kriegsräte,
die den Hauptleuten bei der Bewältigung ihrer Aufgaben zur Seite standen.
Laut dem Bundesvertrag sollten je die Hälfte der Kosten
von den Städten und von den Fürsten übernommen werden. Durch die stetig
wachsende Mitgliederzahl wurden die genauen Zahlungsverpflichtungen der
einzelnen Mitglieder mehrmals angepasst und im August 1537 schließlich komplett
neu geregelt. Das Aufgebot im Kriegsfall wurde jetzt in zwei Kreise gegliedert:
in den sächsischen Kreis, der 50.925 Gulden bereitstellen sollte, und in den
oberländischen Kreis, der 53.665 Gulden bereitstellen sollte. Durch die
fortgesetzte Werbung neuer Mitglieder mussten auch diese Verpflichtungen
mehrfach angepasst werden. Der Kriegsschatz des Bundes betrug anfangs 140.000
Gulden und wuchs bis 1538 auf 430.000 Gulden an.
Im zumeist halbjährlichen Turnus fanden Versammlungen
aller Mitglieder (Bundestage genannt) statt. Auch am Rande von
Reichstagen trafen sich die Mitglieder mitunter, um ihr Vorgehen zu
koordinieren. In Abstimmungen richtete sich die Gewichtung der Stimmen grob
nach dem Anteil, den die einzelnen Bündnispartner bei der Finanzierung des
Bündnisses trugen. Die Beschlüsse der Bundestage wurden als Schmalkaldische
Bundesabschiede schriftlich niedergelegt.
Philipps Sekretär Sebastian Aitinger war der Geheimschreiber des
Bundes. Er nahm an den wichtigsten Reichs- und Bundestagen teil und führte den
Großteil der politischen Verhandlungen des Bundes.
Gründungsmitglieder
des Schmalkaldischen Bundes
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Territorien
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Reichsstädte
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Niedersächsische Städte[13]
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Hansestädte
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Nach der Gründung
beigetretene Mitglieder des Schmalkaldischen Bundes
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Territorien
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Reichsstädte
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Fürstentum Anhalt-Dessau (1536)
Fürstentum Anhalt-Zerbst (1536) Herzogtum Pommern-Stettin (1536) Herzogtum Pommern-Wolgast (1536) Markgrafschaft Brandenburg-Küstrin (1538) Herzogtum Rochlitz (1538) Grafschaft Nassau-Weilburg (August 1537) Grafschaft Schwarzburg (1538) Grafschaft Tecklenburg (1538) Herzogtum Württemberg (1536) Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel (1542) Herzogtum Sachsen (1537 bis 1541) |
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Esslingen (1531/32)
Nordhausen (1532) Frankfurt (1536) Augsburg (1536) Kempten (1536) Heilbronn (Juli 1538) Schwäbisch Hall (1538) Dinkelsbühl (1546) Bopfingen (September 1546) |
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Niedersächsische Städte
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Hansestädte
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Einbeck (1531/32)
Goslar (1531/32) Braunschweig (1531/32) Hannover (1536) Göttingen (Mai 1531) Hildesheim (Januar 1543) Osnabrück (1544) |
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Ähnliche protestantische Bündnisse, um die Durchsetzung
des Wormser
Edikts zu verhindern, hatte es bereits vor 1530 gegeben (zum Beispiel den Torgauer
Bund oder die Protestation zu Speyer). Neu war die
militärische Komponente, die auf eine gezielte militärische Abschreckung
setzte.
Infolge einer außen- und innenpolitisch günstigen Konstellation konnte
der Bund zur zentralen Plattform des politischen Protestantismus im Reich
anwachsen. Obwohl nie alle protestantischen Gebiete dem Bündnis beitraten, war
der Bund von 1536 bis 1542 doch ein entscheidender Machtfaktor im Reich, mit
dem Kaiser, Papst, deutsche und europäische Mächte in Verhandlung traten.
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