Artikel
1: Von Gott
Zuerst
wird festgehalten, dass sich die Unterzeichner des Augsburgischen Bekenntnisses
auf den Beschluss des ökumenischen Bekenntnisses von Nicäa-Constantinopel aus
dem Jahr 325/381 n. Chr. stellen. Nach diesem bekennt sich die lutherische
Reformation zum „einig göttlich Wesen (…), welches genannt wird und
wahrhaftiglich ist Gott, und seind doch drei Personen in demselben einigen
göttlichen Wesen.“ Alle Häresien, die gegen diesen 1. Artikel und das
Bekenntnis zu Nicäa-Konstantinopel stehen, werden mit dem Anathema (Verdammung)
belegt: Hierunter fallen die altkirchlichen Manichäer,
Valentianer, Arianer,
Eunomianer,
der Islam (als Leugner der Trinität), die Anhänger von Paul Samosata,
antitrinitarische Spiritualisten.
Artikel
2: Von der Erbsünde
Seit
Adams Ungehorsam gegen Gott (Genesis 3) sind alle Menschen in Sünden
empfangen und geboren. Hier wird keine Leibfeindlichkeit angenommen, sondern
vielmehr, dass sie alle von Mutterleib an voll böser Lust und Neigung sind und
keine wahre Gottesfurcht, keinen wahren Glauben an Gott aus sich selbst heraus
haben (urspr. von Natur). Diese angeborene Sünde (Erbsünde = von Generation zu
Generation weitergegeben. Luther spricht später lieber von Hauptsünde) ist
wirklich Sünde, und deshalb unterliegen alle Menschen dem ewigen Zorn Gottes,
die nicht durch die Taufe und den heiligen Geist wiedergeboren werden. Mit dem Anathema
belegt werden die Pelagianer (Anhänger des Pelagius - Pelagius und Augustin haben sich
über die Erbsünde gestritten) und die, die leugnen, dass die Erbsünde wirklich
Sünde ist.
Artikel
3: Vom Sohn Gottes
Christus
ist als Gottes Sohn Mensch geworden, geboren aus der reinen Jungfrau Maria, und
vereinigt eine göttliche und menschliche Natur untrennbar in einer Person. Er ist wirklich
geboren, hat gelitten, ist gekreuzigt, gestorben und begraben worden. Durch das
Opfer am Kreuz hat Jesus für die Erbsünde und alle anderen Sünden bezahlt und
Gottes Zorn versöhnt. Weiter am apostolischen Glaubensbekenntnis entlang
bekennen die Confessoren sich zur Höllenfahrt Christi, zu seiner Auferstehung von
den Toten, zur Himmelfahrt und seiner Regentschaft über die Erde und zu seiner
Wiederkunft, um die Lebendigen und die Toten zu richten. Eine Verdammung
anderer religiöser Gruppen erfolgt dort nicht.
Artikel
4: Von der Rechtfertigung
Vergebung
der Sünden und Gerechtigkeit vor Gott verdient der Mensch nicht durch gute
Werke, Führung eines „anständigen“ Lebens und Genugtuung. Vielmehr wird die
Vergebung der Sünde und die Gerechtigkeit vor Gott aus Gnade auf Grund des
Opfers Christi durch den Glauben erlangt. Der rechtfertigende Glaube wird
definiert als Glaube an das Versöhnungsopfer Christi, der hierdurch ewiges
Leben schenkt. Dieser Glaube wird der Gerechtigkeit zugerechnet. Als biblische
Belegstellen werden Röm 3 LUT und 4 LUT angegeben.
Artikel
5: Vom Predigtamt
Gott
hat das Predigtamt eingesetzt und das Evangelium (d.h. die Bibel) und die
Sakramente gegeben. Nur dadurch kann der in CA 4
beschriebene rechtfertigende Glaube vermittelt werden.
Verdammt
werden die Wiedertäufer, die davon ausgehen, dass in ihnen selbst der Heilige Geist
spricht ohne die oben genannte Vermittlung (gemeint sind damit die sog. Spiritualisten).
Artikel
6: Vom neuen Gehorsam
Der
Glaube soll gute Werke hervorbringen. Jedoch kann der Mensch nie nur durch
eigene Werke vor Gott als gerecht gelten, sondern Gott macht den Menschen durch
die Erlösungstat Jesu Christi gerecht. Begründet wird dies mit Lk 17,10 LUT und mit einem Zitat des Kirchenvaters Ambrosius von Mailand: „Also ist’s beschlossen
bei Gott, dass wer an Christum glaubet, selig sei und nicht durch Werk, sonder
allein durch den Glauben, ohn Verdienst, Vergebung der Sunden hab.“
Artikel
7: Von der Kirche
CA 7
legt ein Bekenntnis zur einen heiligen christlichen Kirche, welche immer
bleiben wird, ab. Näher bestimmt wird die Kirche als Versammlung der Heiligen,
in der rein gelehrt wird und die Sakramente der Einsetzung Christi gemäß
verwaltet werden. Reine Lehre und einsetzungsgemäße Verwaltung der Sakramente
sind Kennzeichen der Kirche. Dieses sind dann auch die Kriterien zur wahren
Einheit der Kirche. Es ist genug, dass Einigkeit in Lehre und
Sakramentsverwaltung erzielt wird. Traditionen, Riten oder Zeremonien, die von
Menschen eingeführt sind, müssen hingegen nicht notwendig einheitlich sein.
Artikel
8: Was die Kirche sei?
Die
Kirche ist die Versammlung der Heiligen und wahrhaft Glaubenden. Dennoch ist
die Kirche ein corpus permixtum, ein „durchmischter Körper“, da sich in
ihr auch Heuchler und Schlechte finden.
Die Sakramente
bleiben aber dennoch wirksam, auch wenn die Priester nicht fromm sind. Es hängt
nicht am Glauben der Priester, sondern an den Worten Christi. Darum werden auch
die altkirchlichen Donatisten als Ketzer verdammt, die die Wirksamkeit der
Sakramente vom Glauben der Priester abhängig machen.
Artikel
9: Von der Taufe
Die
Taufe ist notwendig zum Heil, da auch durch die Taufe die Gnade Gottes
dargeboten wird. Folglich müssen auch bereits die Kinder getauft werden, weil
sie in die Gnade Gottes durch die Taufe aufgenommen werden. Die Täufer,
die die Kindertaufe
ablehnen, werden hier verworfen.
Artikel
10: Vom Heiligen Abendmahl
CA 10
spricht sich für die Realpräsenz im Heiligen Abendmahl aus: Wahrer Leib und wahres Blut
Christi sind wahrhaft und wirklich in Brot und Wein gegenwärtig und werden von
den Abendmahlsgästen empfangen. Eine vergeistigte Auffassung wird abgelehnt
(reformierte und kryptocalvinistische Position).
Artikel
11: Von der Beichte
Die Beichte
wird beibehalten, jedoch ist eine Aufzählung der einzelnen Sünden nicht nötig.
Begründet wird dies mit Ps 19,13 LUT.
Siehe auch: Artikel 25: Von
der Beichte
Artikel
12: Von der Buße
Die
nach der Taufe gesündigt haben, empfangen Vergebung der Sünden, wenn sie zur
Buße gekommen sind. Die Absolution ist ihnen dann von der Kirche nicht zu verweigern.
Wahre, rechte Buße wird definiert als Reue, Leid und Schrecken über die Sünde.
Gleichzeitig ist aber auch an das Evangelium und die Absolution zu glauben,
dass die Sünde durch die Gnade Christi vergeben werde. Nach der Absolution soll
auch Besserung folgen, indem von Sünden abgelassen werde.
Verworfen
wird die Meinung, dass Christen nicht in der Lage sind zu sündigen. Verdammt
werden auch die altkirchlichen Novatianer, die Christen die Absolution generell verweigerten.
Mit dem Anathema
(Verdammung) wird auch die römisch-katholische Position belegt, dass durch
Genugtuung Sündenvergebung erlangt werde.
Artikel
13: Vom Gebrauch der Sakramente
Sakramente
sind nach Auffassung der CA nicht nur äußerliche Zeichen, woran ein Christ
erkannt wird (Abwehr der reformierten Position). Vielmehr sind Sakramente
wirksame Zeichen und Zeugnisse des göttlichen Willens, die den Glauben erwecken
und stärken sollen. Gleichzeitig fordern die Sakramente Glauben, da nur durch
den Glauben die Sakramente richtig gebraucht werden.
Artikel
14: Vom Kirchenregiment[Bearbeiten]
Ohne
ordentliche Berufung (rite vocatus) darf niemand predigen (s. CA 5)
oder die Sakramente reichen.
Artikel
15: Von Kirchenordnungen
Von
Kirchenordnungen, von Menschen gemacht, lehrt man diejenigen zu halten, die
ohne Sünde gehalten werden können und zu Frieden und guter Ordnung in der
Kirche dienen, wie gewisse Feiern, Feste und dergleichen. Doch diese sind nicht
nötig zur Seligkeit. Darüber hinaus wird gelehrt, dass alle Satzungen und
Traditionen, von Menschen gemacht, damit man dadurch Gott versöhne und Gnade
verdiene, dem Evangelium und der Lehre vom Glauben an Christus entgegen sind.
So sind Klostergelübde und Unterscheidung von Speisen und Tagen, durch
die man Gnade verdienen kann, wider das Evangelium.
Artikel
16: Von der Polizei (Staatsordnung) und dem weltlichen Regiment
Der
16. Artikel hält fest, dass eine legitim eingesetzte öffentliche Regierung zur
guten Ordnung Gottes gehört. Christen ist es daher gestattet, öffentliche Ämter
auszuüben, wie das Richteramt und den Soldatenberuf. Nach geltenden Gesetzen
sind Recht zu sprechen und Urteile zu fällen. Ebenso ist der Staat berechtigt,
sogenannte gerechte Kriege zu führen und Kriminelle der
Gerichtsbarkeit zuzuführen. Christen dürfen Eigentum haben, in den Ehestand
treten, Recht vor Gerichten erstreiten, Eide leisten, am Wirtschaftskreislauf
teilnehmen usw. Jedoch gilt für Christen sowohl privat wie beruflich, dass sie
nach Apg 5,29 LUT Gott mehr zu gehorchen haben als den Menschen.
Verdammt
werden die Täufer,
welche die genannten Sachverhalte nach Ansicht der Verfasser der Confessio
Augustana nicht anerkannten und ablehnten, wie zum Teil bei den späteren Täufern zu Münster. Weiterhin werden jene
verdammt, die behaupten, dass man christliche Vollkommenheit nur durch
Entsagung von Haus und Hof erlangen könne und jene, die behaupten, dass die
oben genannten Tätigkeiten unchristlich seien.
Artikel
17: Von der Wiederkunft Christi zum Gericht
Jesus
Christus kommt wieder
und alle Menschen werden auferstehen, damit er sie richten kann. Die Gläubigen erhalten das ewige Leben,
die Gottlosen in der Hölle
die ewige Pein.
Die Allversöhnung
wird als Irrlehre der Täufer verdammt, ebenso die Vorstellung eines irdischen
Reiches der Gläubigen vor der Wiederkunft Christi.
Artikel
18: Vom freien Willen
Der
Mensch hat keinen absolut freien Willen. Er ist zwar in der Lage, sich in
weltlichen Dingen frei zu entscheiden und ein vor Menschen ehrbares Leben zu
führen (iustitia civilis), jedoch ist er nicht in der Lage, Gottes
Gebote zu erfüllen und vor ihm gerecht zu werden (iustitia spiritualis).
Gerecht wird der Mensch nicht durch seinen eigenen Willen, sondern durch den
Heiligen Geist. Begründet wird dies mit 1 Kor 2,14 LUT und einem Zitat aus dem Hypognostikon, das damals noch dem
Kirchenvater Augustin zugeschrieben wurde.
Damit
wird formal im Einklang mit der kirchlichen Tradition der Pelagianismus
abgelehnt.
Artikel
19: Über die Ursache der Sünde
Den
Vorwürfen des Theologen Johannes Eck, die reformatorische Lehre erkläre
Gott als Ursache des Bösen, wird entgegnet, dass nicht Gott, sondern der Teufel
die Ursache der Sünde sei (gemäß Joh 8,44 EU).
Artikel
20: Vom Glauben und guten Werken
Um den
Vorwürfen der Katholiken zu begegnen, man lehne gute Werke gänzlich ab, wird
hervorgehoben, dass ein Christ gute Werke tun soll (s. CA 6).
Abgelehnt werden lediglich unnötige Werke wie Rosenkranz,
Heiligenverehrung, Wallfahrten, Fastenordnungen
(s. CA 26),
Mönchwerden
(s. CA 27).
Abgelehnt
wird auch die Vorstellung, dass ein Christ durch Glaube und Werke,
jedoch nicht durch den Glauben allein gerechtfertigt werde (s. CA 4).
Gemäß Eph 2,8 LUT und Röm 5,1 LUT und dem, was der Kirchenvater Augustinus in De spiritu et litera
geschrieben hat, genügt der Glaube allein, weil eine Rechtfertigung durch die
Werke die Versöhnungstat Gottes verunglimpfen und die Sündhaftigkeit des
Menschen herunterspielen würde.
Nach Jak
2,19 LUT und Hebr 11,1 LUT erschöpft sich der Glaube nicht im bloßen Bekennen, was selbst dem Teufel
und den Gottlosen möglich ist, sondern er entfaltet sich erst in einer
persönlichen Zuversicht (fiducia), dass Gott dem Gläubigen die Sünde
tatsächlich vergeben hat. Die guten Werke, die der Gläubige tun soll,
vollbringt er nicht aus seinen eigenen Kräften, sondern nur durch Christus, der
in ihm wirkt.
Artikel
21: Vom Dienst der Heiligen
Man
soll der Heiligen gedenken, um dadurch seinen eigenen Glauben zu stärken. Es
ist jedoch gegen die Schrift, sie neben Jesus Christus als Vermittler und
Versöhner anzurufen, weil dadurch seine Versöhnungstat durch den Kreuzestod in
Frage gestellt werde (1 Tim 2,5 EU, Röm 8,34 LUT, 1 Joh 2,1 EU).
Artikel
22: Von den beiden Gestalten des Sakraments
Schrift
(Mt 26,27 LUT, 1.Kor 11,20ff.LUT) und kirchliche Tradition bezeugen, dass das Abendmahl in beiden
Gestalten, d.h. mit Leib und Blut, gefeiert werden soll. Die
Verweigerung des Laienkelches könne sich hingegen nicht auf Schrift und Tradition
berufen. Die Nießung unter einer Gestalt, nämlich des Leibes Christi, wurde
erst auf dem Konzil von Konstanz (1414–1418) beschlossen.
Artikel
23: Vom Ehestand der Priester
Der
Priester darf heiraten, weil Gottes Schöpfungsordnung die Ehe vorsieht
(1. Mose 1,27LUT). Fernerhin ist es sogar seine Pflicht, zu heiraten, wenn er anderenfalls
in Unzucht fallen würde (1. Kor 7,2LUT.9LUT). Der Zölibat
lasse sich weder aus der Schrift noch aus der Tradition ableiten. Er wurde erst
im Jahre 1075 durch Papst Gregor VII. auf der Fastensynode verpflichtend
für alle Priester eingeführt. Nach 1. Tim 4,1–3LUT ist eine Lehre, die die Ehe verbietet, teuflischen Ursprungs und von daher
abzulehnen.
Artikel
24: Von der Messe
Die
Messe soll den Glauben erwecken und die Gewissen trösten. Sie wird
gemeinschaftlich von der gläubigen Gemeinde gefeiert. Abgelehnt wird die
Vorstellung, dass es neben dem Sühnetod Christi noch weiterer Opfer, sog. Messopfer,
bedarf. Es werden auch die Winkel- und Kaufmessen abgelehnt, die vom Priester
allein ohne die Gemeinde abgehalten werden.
Artikel
25: Von der Beichte
Der
Artikel baut das in CA 11
Gesagte aus. Für den Empfang des Abendmahls (s. CA 10,
CA 13)
ist die vorherige Beichte verpflichtend, jedoch geschieht das Sündenbekenntnis
vor Gott und die Lossprechung davon durch Gott. Das heißt, dass der Beichtende
vor den Menschen nicht alle seine Sünden aufzählen muss, und dass die göttliche
Lossprechung nicht an eine von Menschen auferlegte Genugtuung gebunden sein
soll.
Als
Begründung wird neben dem Psalmwort noch Jer
17,9 LUT und ein Zitat des Kirchenvaters Johannes Chrysostomos angeführt. Es wird unter
Berufung auf das Decretum Gratiani, das damals geltende
Kirchenrecht, betont, dass die Beichte nicht durch die Schrift geboten, sondern
von der Kirche eingesetzt wurde.
Artikel
26: Von der Unterscheidung der Speisen
Der
Artikel behandelt entgegen seiner Überschrift nicht nur Speisevorschriften und
Fastenregeln, sondern auch die Askese und Selbstzucht im Allgemeinen. Fasten
und andere Formen der Askese werden gemäß Lk 21,34 LUT, Mt 17,21 LUT und 1 Kor 9,27 LUT grundsätzlich bejaht, jedoch wird abgelehnt, dass man sich dadurch das
Heil erwerben kann bzw. dass sie heilsnotwendig seien.
Artikel
27: Von Klostergelübden
Klostergelübde
sind grundsätzlich abzulehnen, weil sie Gottes Ordnung widersprechen, die den
Menschen für die eheliche Gemeinschaft geschaffen hat (1. Mose 2,18LUT), und weil sie seinem Gebot entgegenstehen, das den Menschen auffordert,
zu heiraten, um so Hurerei und Unzucht zu vermeiden (1 Kor 7,2 LUT). Darüber hinaus sind etliche Klostergelübde schon allein aus
kirchenrechtlichen Gründen nicht bindend, sofern sie von Minderjährigen gemacht
worden sind, was im 16. Jahrhundert noch häufig der Fall war.
Dass
den Klostergelübden eine besondere Bedeutung zukommt, ist aus theologischen
Gründen abzulehnen. Weder kann durch sie Vergebung der Sünden empfangen werden,
noch wird man durch sie in einen besonderen Stand erhoben (dem sog. status
perfectionis). Vergebung erfährt man einzig durch Jesus Christus; das
besondere Zeichen dieser Glaubenswahrheit ist die Taufe.
Die
Klostergelübde werden deswegen für nichtig erklärt, weswegen es auch allen
Ordensangehörigen offenstehe, zu heiraten.
Artikel
28: Von der Gewalt (Vollmacht) der Bischöfe
Bischöfe
als Leiter der Kirche sollen sich um geistliche Dinge kümmern, Aufgabe der
staatlichen Gewalt ist dagegen die öffentliche Ordnung. Die Bischöfe haben die
Aufgaben, das Wort zu verkündigen, zu lehren, die Sakramente zu verwalten und
die rechte Wortverkündigung sicherzustellen. Die Kirche soll sich nicht in den
Bereich der Politik einmischen, indem sie selber die den weltlichen Bereich
betreffenden Gesetze aufstellt oder versucht, das öffentliche Leben zu
reglementieren. Die Bischöfe sind mit der Gewalt ausgestattet, den Bann (d.h.
den Ausschluss vom Abendmahl, nicht den Ausschluss aus der Kirche!) auszusprechen
– dies aber nur mit Worten! Äußeren Zwang, also weltliche Macht, darf der
Bischof in keiner Weise ausüben. Er darf auch nicht in die Befugnisse der
weltlichen Ämter eingreifen. Außerdem dürfen sie nicht gegen das Evangelium
(= gegen die Rechtfertigungsbotschaft) predigen. So dürfen sie keine
Gesetze aufstellen, die „gewissensbindend“ oder als „heilsrelevant“ dargestellt
werden (z.B. Fasten, Halten von Feiertagen). Jedoch dürfen sie Vorschriften „um
der guten Ordnung in der Gemeinde willen“ aufstellen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen