Der Nürnberger Religionsfrieden, schon von
Zeitgenossen auch Nürnberger Anstand genannt, war ein Friedensschluss,
in dem Kaiser Karl V. und die Protestanten
am 23. Juli
1532 in Nürnberg
zum ersten Mal (befristet) eine gegenseitige Rechts-, und Friedensgarantie für
den gegenwärtigen konfessionellen Besitzstand vereinbarten.
Er schloss damit die protestantischen Reichsstände
in den Reichslandfrieden
mit ein. Das Wormser Edikt, das die Protestanten in die Acht
erklärte, war damit faktisch aufgehoben. Der Kaiser erklärte sich damit
einverstanden, alle Religionsprozesse beim Reichskammergericht einzustellen. Die Verfolgung
der Protestanten wurde eingestellt und die Reformation
kann sich nunmehr ungehindert ausbreiten.
Die Entscheidung von Kaiser Karl V., den Nürnberger
Religionsfrieden zu schließen, erklärt sich aus der außenpolitischen Situation
des Heiligen Römischen Reichs. Nach der
Besetzung Ungarns durch die Türken brauchte Kaiser Karl zur Abwendung der
Türkengefahr im Reich freie Hand. Den protestantischen Fürsten, die sich 1531
im Schmalkaldischen Bund zusammengeschlossen
hatten, ging es hauptsächlich um die Sicherung ihrer politisch-wirtschaftlichen
Interessen, da sie durch die Einziehung des katholischen Kirchenguts und den
Aufbau eines eigenen Landeskirchenregiments ihre Machtbasis vergrößern
wollten.
Im so genannten Frankfurter Anstand von 1539 wurde
der Nürnberger Anstand von 1532 bekräftigt,
der den Status quo zwischen Protestanten und Katholiken im Reich sichern
sollte.
Aufgrund einer drohenden protestantischen antihabsburgischen
Koalition des Schmalkaldischen Bundes mit Dänemark
und Frankreich
entschied sich Kaiser Karl V. zu einer versöhnlicheren Religionspolitik und
unterzeichnete am 19. April 1539 den Frankfurter Anstand. Dieser zunächst auf
sechs Monate angelegte einstweilige Religionsfrieden beendete die Prozesse
gegen Protestanten am Reichskammergericht, die wegen der Säkularisation
von Kirchengut angeklagt waren. Unter der Bedingung, kein weiteres Kirchengut
zu säkularisieren und keine neuen Mitglieder in den Schmalkaldischen Bund
aufzunehmen, versprach der Kaiser, keine neuen Mitglieder in den katholischen Nürnberger Bund aufzunehmen. Darüber hinaus wurde
ein Religionsgespräch zwischen den Theologen und Laien der katholischen und
evangelischen Konfessionen vereinbart, zu dem es 1540 im Hagenauer Religionsgespräch kam.
Beim Hagenauer Religionsgespräch trafen sich 1540 Fürsten und Theologen
im elsässischen Hagenau, um über die Bedingungen eines künftigen
Religionsgesprächs zwischen Protestanten und Katholiken zu verhandeln.
Im Jahr 1539 war im so genannten Frankfurter Anstand der Status quo
zwischen protestantischen und katholischen Reichsständen
verlängert und die Durchführung eines Religionsgesprächs vereinbart worden. Das
Hagenauer Religionsgespräch, das vom 28. Juni bis 28. Juli 1540 stattfand,
drohte aufgrund der Verhärtung der konfessionellen Positionen bereits an
Verfahrensfragen zu scheitern. Die Zielsetzung einer Einigung in zentralen
Lehrfragen knüpfte an die Verständnigungsbemühungen des Augsburger Reichstags von 1530 an. Leiter des
Gesprächs war der Bruder Karls V., König Ferdinand I.. Außerdem war der päpstliche Nuntius Giovanni
Morone anwesend.
Es wurde hauptsächlich über Voraussetzungen und Verfahrensfragen eines künftigen
Religionsgesprächs diskutiert. Man kam zu keiner Einigung hinsichtlich der
zentralen Frage, inwieweit das reformatorische Schriftprinzip
als Auslegenorm von der katholischen Seite akzeptiert würde. Man beschloss
daher eine Fortsetzung der Vorverhandlungen und eine inhaltliche Diskussion,
die von der Confessio Augustana ausgehen sollte.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen