Freitag, 18. Dezember 2015

Anstände und Religionsgespräche

Der Nürnberger Religionsfrieden, schon von Zeitgenossen auch Nürnberger Anstand genannt, war ein Friedensschluss, in dem Kaiser Karl V. und die Protestanten am 23. Juli 1532 in Nürnberg zum ersten Mal (befristet) eine gegenseitige Rechts-, und Friedensgarantie für den gegenwärtigen konfessionellen Besitzstand vereinbarten.
Er schloss damit die protestantischen Reichsstände in den Reichslandfrieden mit ein. Das Wormser Edikt, das die Protestanten in die Acht erklärte, war damit faktisch aufgehoben. Der Kaiser erklärte sich damit einverstanden, alle Religionsprozesse beim Reichskammergericht einzustellen. Die Verfolgung der Protestanten wurde eingestellt und die Reformation kann sich nunmehr ungehindert ausbreiten.
Die Entscheidung von Kaiser Karl V., den Nürnberger Religionsfrieden zu schließen, erklärt sich aus der außenpolitischen Situation des Heiligen Römischen Reichs. Nach der Besetzung Ungarns durch die Türken brauchte Kaiser Karl zur Abwendung der Türkengefahr im Reich freie Hand. Den protestantischen Fürsten, die sich 1531 im Schmalkaldischen Bund zusammengeschlossen hatten, ging es hauptsächlich um die Sicherung ihrer politisch-wirtschaftlichen Interessen, da sie durch die Einziehung des katholischen Kirchenguts und den Aufbau eines eigenen Landeskirchenregiments ihre Machtbasis vergrößern wollten.
Im so genannten Frankfurter Anstand von 1539 wurde der Nürnberger Anstand von 1532 bekräftigt, der den Status quo zwischen Protestanten und Katholiken im Reich sichern sollte.
Aufgrund einer drohenden protestantischen antihabsburgischen Koalition des Schmalkaldischen Bundes mit Dänemark und Frankreich entschied sich Kaiser Karl V. zu einer versöhnlicheren Religionspolitik und unterzeichnete am 19. April 1539 den Frankfurter Anstand. Dieser zunächst auf sechs Monate angelegte einstweilige Religionsfrieden beendete die Prozesse gegen Protestanten am Reichskammergericht, die wegen der Säkularisation von Kirchengut angeklagt waren. Unter der Bedingung, kein weiteres Kirchengut zu säkularisieren und keine neuen Mitglieder in den Schmalkaldischen Bund aufzunehmen, versprach der Kaiser, keine neuen Mitglieder in den katholischen Nürnberger Bund aufzunehmen. Darüber hinaus wurde ein Religionsgespräch zwischen den Theologen und Laien der katholischen und evangelischen Konfessionen vereinbart, zu dem es 1540 im Hagenauer Religionsgespräch kam.
Beim Hagenauer Religionsgespräch trafen sich 1540 Fürsten und Theologen im elsässischen Hagenau, um über die Bedingungen eines künftigen Religionsgesprächs zwischen Protestanten und Katholiken zu verhandeln.
Im Jahr 1539 war im so genannten Frankfurter Anstand der Status quo zwischen protestantischen und katholischen Reichsständen verlängert und die Durchführung eines Religionsgesprächs vereinbart worden. Das Hagenauer Religionsgespräch, das vom 28. Juni bis 28. Juli 1540 stattfand, drohte aufgrund der Verhärtung der konfessionellen Positionen bereits an Verfahrensfragen zu scheitern. Die Zielsetzung einer Einigung in zentralen Lehrfragen knüpfte an die Verständnigungsbemühungen des Augsburger Reichstags von 1530 an. Leiter des Gesprächs war der Bruder Karls V., König Ferdinand I.. Außerdem war der päpstliche Nuntius Giovanni Morone anwesend.
 
Es wurde hauptsächlich über Voraussetzungen und Verfahrensfragen eines künftigen Religionsgesprächs diskutiert. Man kam zu keiner Einigung hinsichtlich der zentralen Frage, inwieweit das reformatorische Schriftprinzip als Auslegenorm von der katholischen Seite akzeptiert würde. Man beschloss daher eine Fortsetzung der Vorverhandlungen und eine inhaltliche Diskussion, die von der Confessio Augustana ausgehen sollte.

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